Allgemeines zur Erschließungsplanung

Unter Erschließung ist die Planung und Herstellung von Anlagen zu verstehen, die für die bauliche Nutzung von Grundstücken erforderlich ist. Zur Erschließung gehören der Anschluss an die Ver- und Entsorgungsnetze wie Elektrizität, Gas, öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation (technische Erschließung), aber auch die verkehrliche Erschließung eines Grundstücks.
  • Planung und Bau der Erschließungsstraßen mit Anbindung an das weitere Verkehrsnetz
  • Planung und Bau von Elementen der kommunalen Infrastruktur wie etwa Entwässerungsanlagen und Trinkwasserversorgung
  • Koordinierung der weiteren Versorger (Gas, Strom, Medienträger)